Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen/Videografen

Für alle Vertragsschlüsse zwischen Alfapix Barbara Ernst-Ultsch (im Folgenden „Videograf / Fotograf“ genannt) und Ihnen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“):

 

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Videografen / Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) „Filme“ / „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen / Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Fotobücher, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Videografen / Fotografen gelieferten Filmmaterial / Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Der Videograf / Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Videos / Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Videografen / Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos / Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Filme / Fotos.

(3) Die Produktion gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Erhalt des Produktionsergebnisses zur Endabnahme die Anzeige von Mängeln unterlässt. Die Mängelanzeige muss schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels erfolgen. Mängel, welche die vertragsgemäße Verwendungsmöglichkeit der Produktion nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht nur Verweigerung der Endabnahme des Produktionsergebnisses. Die Über- oder Unterschreitung der im Produktionsauftrag vereinbarten Laufzeit der Produktion um nicht mehr als 5% stellt keinen Mangel dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme.

(4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Filmmaterial / Bildmaterial hochauflösend im Format JPG / mpeg4. Die Menge liegt im Ermessen des Videografen / Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf / Fotograf.

(5) Das Rohmaterial wird nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.

(6) Die Aufbewahrung der digitalen Videos / Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Dem Videografen / Fotografen wird das Recht eingeräumt, Filme / Fotos als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Videografen / Fotografen ausdrücklich widersprechen.

(8) Der Auftraggeber spricht den Videografen / Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden vom Videografen / Fotografen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Vergütung

(1) Für die Leistungen des Videografen / Fotografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten / Spesen vereinbart.

(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des Unternehmens Alfapix Barbara Ernst-Ultsch.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf / Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Videografen / Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograf / Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

(4) Eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars (Gesamtbetrag entsprechend „Leistungen Auftraggeber“), mindestens jedoch 500,00€, ist nach Vertragsschluss innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag nach Abgabe des Endergebnisses ebenfalls innerhalb von 8 Tagen. Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde, gilt die vertraglich festgelegte Zahlungsweise.

(5) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen / Fotografen. Sofern das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen / Fotografen realisierbar ist.

(6) Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes. Sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern, wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion in Höhe von 800,00€ netto in Rechnung gestellt.

(7) Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen. Wobei für ersparte Aufwendungen und / oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

a. Für Stornierungen bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem ersten Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.

b. Für Stornierungen bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem ersten Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.

c. Für Stornierungen bis einschließlich zu dem Tag, der eine Woche vor dem ersten Drehtag liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.

d. Für Stornierungen weniger als eine Woche vor dem ersten Drehtag, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.

§ 4 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Videograf / Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an / von Negativen oder digitalem Videomaterial / Bildmaterial haftet der Videograf / Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Videografen / Fotografen ausgeschlossen.

(4) Die Lieferung der Filme / Fotos erfolgt grundsätzlich ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Videograf / Fotograf bestimmen.

(6) Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Videograf / Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Videograf / Fotograf zu dem vereinbarten Drehtermin / Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Filme / Bilder beim Videografen / Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Filme / Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Videograf / Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Videografen / Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Dezember 2023

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